Sehr große Unternehmen haben das Thema Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz meist recht gut im Griff. Aber wie sieht es in kleinen und mittleren Betrieben aus? Hier wirkt es sich besonders negativ aus, wenn Mitarbeiter einen Unfall haben oder krank werden. Gerade kleinere und mittlere Unternehmen haben aber oft nicht die Zeit oder das Know-how für diese schwierige Materie.
Als Arbeitgeber sind Sie verantwortlich für den Arbeitsschutz und müssen geeignete Maßnahmen treffen. So verlangt es das Arbeitsschutzgesetz.
Ab 20 Mitarbeitern müssen Sie einen Sicherheitsbeauftragten bestellen. Bei Betrieben mit weniger als 20 Mitarbeitern ist hierfür die Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa) zuständig. Diese kann ein eigener Mitarbeiter sein, Sie können sich aber auch von einer externen Fachkraft betreuen lassen. Nur für sehr kleine Betriebe gibt es Ausnahmen.
Arbeitsschutzmaßnahmen sind übrigens nicht nur bei gefährlichen Arbeitsplätzen Vorschrift. Selbst in Büros müssen Sie geeignete Sicherheitsvorkehrungen treffen. Was genau zu tun ist, erfahren Sie in §2 der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV).
Eine sachgerechte Gefährdungsbeurteilung ist im Arbeitsschutzgesetz verpflichtend festgeschrieben. Sie hilft Risiken zu ermitteln und Unfälle zu vermeiden. Folgende Aspekte sind im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung von Risiken zu prüfen:
Auf Basis der Gefährdungsbeurteilung entscheiden Sie, welche Schutzmaßnahmen Sie ergreifen müssen und welche persönliche Schutzausrüstung (PSA) erforderlich ist. STRICKER unterstützt Sie auf allen Ebenen mit professionellen Angeboten im Bereich der persönlichen Schutzausrüstung. Dazu gehören:
Als Arbeitgeber sind Sie verpflichtet, den Mitarbeitern die erforderliche PSA bereitzustellen. Ihre Mitarbeiter sind verpflichtet, diese auch einzusetzen. Dazu müssen sie aber wissen wie, wann und welche.
Hierzu benötigen Sie professionelle Schutzpläne. Diese zu erstellen ist Ihre Aufgabe. Kompetente Fachberater von STRICKER unterstützen Sie dabei. Mit einem allgemeinen und universellen PSA-Schutzplan – so wichtig dieser ist – ist es dabei nicht getan. Vielmehr müssen Sie für jede Tätigkeit einen jeweils passenden Schutzplan erstellen und Ihren Mitarbeitern zugänglich machen, also zum Beispiel:
Unter Umständen muss auch noch differenziert werden, wozu dieser Schutzplan genau dient. Beispielsweise gibt es dann nicht nur einen allgemeinen Hautschutzplan sondern unterschiedliche Hautschutzpläne für:
Darüber hinaus gibt es in verschiedenen Branchen unterschiedliche Gefährgungslagen. Auch diese müssen berücksichtigt werden. So ist zum Beispiel ein Hautschutzplan für das Maler und Lackiererhandwerk nicht einfach auf den Metallbau zu übertragen. Professionelle Schutzpläne sind in zahlreichen Branchen individuell zu erstellen, besonders wichtig sind diese aber für:
Besonders im Baugewerbe sind umfangreiche Schutzpläne zu beachten. Denn Beschäftigte in der Bauwirtschaft sind einem besonders hohen Unfall- und Gesundheitsrisiko ausgesetzt. Auf Baustellen in Deutschland gibt es mehr als doppelt so viele Unfälle wie im Durchschnitt der gewerblichen Wirtschaft.
Und mehr als die Hälfte der Unfälle am Bau sind auf Planungsfehler und mangelnde Organisation zurückzuführen sind. Hier können professionelle Schutzpläne helfen. Die Baustellenverordnung verpflichtet den Bauherrn dafür zu sorgen, dass die spezifischen Arbeitsschutzmaßnahmen umgesetzt werden.
Viele Arbeitnehmer hantieren mit gefährlichen Stoffen wie z.B. Chemikalien, Laugen, Säuren, Gase, heiße oder ultrakalte Stoffe, Metalle und vieles mehr. In diesen Fällen helfen unsere Schutzpläne, die Vorgaben der Gefahrstoffverordnung einzuhalten.
Professionelle Schutzpläne sind mehr als eine lästige Pflicht. Sie gewährleisten, dass der Mitarbeiter seine Arbeitsplatzrisiken minimiert und Ihnen als Arbeitgeber ersparen Sie langwierige Schulungsmaßnahmen. Ein Vorteil vor allem bei häufig wechselndem Personal oder Mitarbeitern, die nicht ständig am gleichen Arbeitsplatz beschäftigt sind.
Kompetente Mitarbeiter von STRICKER unterstützt Sie umfassend bei der Ausarbeitung von passenden PSA-Schutzplänen. Sprechen Sie uns an.
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