Manche Berufsrisiken sind klar erkennbar. Wer mit Säure, Elektrizität oder Hitze umgeht, versteht unmittelbar, wie wichtig eine persönliche Schutzausrüstung ist. Und auch dass die Produkte eine professionelle Qualität haben sollten, leuchtet unmittelbar ein. Lärm hingegen ist ein tückischer Gegner. Wenn Menschen sich über lange Zeit einer zu hohen Lärmbelastung aussetzen, zahlen sie den Preis dafür meist erst sehr viel später mit einer bleibenden Gehörschädigung. Daher ist Gehörschutz auch der Schutzklasse 3 zugeordnet.
Rund 5 Millionen Beschäftigte sind laut Bundesamt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin einem Gehör gefährdendem Lärm ausgesetzt. Damit ist Lärm eine der häufigsten Gefährdungen am Arbeitsplatz. Deshalb hat der Gesetzgeber klare Grenzwerte vorgegeben, die am Arbeitsplatz einzuhalten sind. Ab einem Tages-Lärmexpositionspegel von 80 dB(A) oder einem Spitzenschalldruckpegel von 135 dB(C) muss der Arbeitgeber seinen Mitarbeitern einen Gehörschutz zur Verfügung stellen. Ab 85/137 dB muss dieser Gehörschutz auch zwingend getragen werden.
Hier hilft STRICKER mit einer kompetenten Beratung. Diese ist auch deshalb wichtig, weil bei falscher Benutzung die gewünschte Schutzwirkung eingeschränkt ist. Beim täglichen Arbeiten kommt es gerade beim Gehörschutz darauf an, dass die Mitarbeiter diesen auch akzeptieren. Professionelle und gut angepasste Produkte mit hohem Tragekomfort helfen dabei.
Für jeden Einsatzzweck bieten wir Ihnen eine breite Auswahl geeigneter Gehörschutzprodukte an:
Beim Gehörschutz sind eine Vielzahl wichtiger Fragen zu beachten:
Generell ist das Tragen eines Lärmschutzes in sehr vielen Branchen üblich. Besonders hohe Ansprüche stellen unsere Kunden in den Bereichen:
Hier sind professionelle und qualitativ hochwertige Lösungen unverzichtbar.
Zahlreiche Gesetze und Vorschriften sind beim Lärmschutz zu beachten.
Zunächst gelten die EG-Richtlinie „Lärm“ 2003/10/EG und die Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung (LärmVibrationsArbSchV, März 2007).
Gehörschützer unterliegen außerdem dem Geräte- und Produktsicherheitsgesetz. Sie müssen die Allgemeinen Anforderungen sowie Sicherheitstechnischen Anforderungen und Prüfungen für Gehörschützer nach DIN EN 352 Teil 1-10 erfüllen. Geprüft werden alle sicherheitsrelevanten Bauteile und Zusatzeinrichtungen (z. B. Kommunikationseinrichtungen), das Erreichen der Mindestschalldämmwerte sowie ein Mindestmaß an Tragekomfort.
Die bestandene Baumusterprüfung bescheinigt der Hersteller durch die Anbringung des CE-Zeichens (CE = communauté européenne) auf dem geprüften Produkt.
Nach der DGUV-Regel 112-194 „Benutzung von Gehörschutz“, Abschnitt 3.3.1 muss der Arbeitgeber eine Betriebsanweisung für den Gehörschutz erstellen. Ein Muster findet sich in Anhang 4 der DGUV-Regel.
Arbeitgeber müssen einen Gehörschutz kostenfrei zur Verfügung stellen. Die Unfallversicherungsträger (Berufsgenossenschaften, Unfallkassen) können die Kosten übernehmen, wenn die Gefahr einer Berufskrankheit besteht oder sich eine Verschlechterung des Gesundheitszustands der Mitarbeiter abzeichnet.
Produktmanagerin Persönliche Schutzausrüstung & ForSec
Telefon +49 251 3288-118